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Ergotherapie Basel

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Verordnung Ergotherapie

Von den Kostenträgern wird nur das einheitliche, gesamtschweizerisch gültige Verordnungsformular akzeptiert.

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Verordnung Ergotherapie

Kostengutsprache

Die Ergotherapie ist eine Pflichtleistung der Versicherer und Krankenkassen. (KK, UV, IV und MV) Die Kostengutsprache erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung. Rechnungsstellung erfolgt gemäss Tarifvertrag direkt mit den Kostenträgern.

Therapiedauer

Pro ärztliche Verordnung können 9 Sitzungen, die innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten beginnen sollen, beantragt werden. Begründete Ausnahmen für Langzeittherapien können mit den Kostenträgern oft vereinbart werden. Nach 36 Sitzungen wird von den Versicherern üblicherweise ein Therapiebericht verlangt. Dieser geht zu Handen des Vertrauensarztes der Versicherung und zum überweisenden Arzt.

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